Rechtsprechung
BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wegen nicht ausreichender Bezeichnung des Beschlussgegenstandes in der Einladung zur Eigentümerversammlung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Einladung; Eigentümerversammlung; Sondernutzungsflächen; Gemeinschaftseigentum; Pflanztröge; Instandhaltung; Kostentragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 5 Abs. 2, § 14 Nr. 1
Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte auf einer gemeinschaftlichen Dachterrasse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freising - 2 UR II 12/96
- LG Landshut, 08.12.1997 - 60 T 2294/97
- BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 818
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86
Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Dies ist mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLGZ 1981, 407/412 und 1987, 390/396 jeweils m.w.N.; Weitnauer WEG 8.Aufl. § 3 Rn.32). - BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …
Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Dies genügt als schlagwortartige Bezeichnung, durch die sichergestellt ist, daß die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird (vgl. BayObLGZ 1992, 79/84 f.). - BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96
Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands als vom Wohnungseigentümer …
Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Die Verpflichtung zur Instandsetzung und Instandhaltung bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums kann jedoch in Abweichung von der gesetzlichen Regelung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer anderweitig geregelt werden, insbesondere kann sie einzelnen Wohnungseigentümern auferlegt werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ; vgl. BayObLG ZMR 1996, 574 ; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 304/305; Weitnauer § 5 Rn.6).
- BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
Zulässigkeit von Beschlussfassungen unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"
Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Etwas anderes gilt aber, wenn unter diesem Tagesordnungspunkt einzelne Beschlußgegenstände in einer Weise bezeichnet sind, die den Anforderungen des § 23 Abs. 2 WEG entspricht (vgl. Senatsbeschluß vom 30.4.1998, 2Z BR 23/98). - BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
Zur Zulässigkeit von Mitsondereigentum
Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Dies ist mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLGZ 1981, 407/412 und 1987, 390/396 jeweils m.w.N.; Weitnauer WEG 8.Aufl. § 3 Rn.32). - OLG Köln, 03.11.1997 - 16 Wx 267/97
Zum öffentlichen Recht
Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Unter dem im Einladungsschreiben als "Verschiedenes" bezeichneten Tagesordnungspunkt können zwar grundsätzlich nur Eigentümerbeschlüsse von untergeordneter Bedeutung gefaßt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 784/785; OLG Köln WuM 1998, 240). - BayObLG, 05.04.1990 - BReg. 2 Z 14/90
Auszug aus BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97
Unter dem im Einladungsschreiben als "Verschiedenes" bezeichneten Tagesordnungspunkt können zwar grundsätzlich nur Eigentümerbeschlüsse von untergeordneter Bedeutung gefaßt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 784/785; OLG Köln WuM 1998, 240).
- OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
(Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons; …
(6) Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.6.1998 (2Z BR 170/97 = NZM 1998, 818) spricht nicht für die Rechtsmeinung der Antragstellerin.